Augenlaseroperation: Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung?
Für die Aufnahme in den Polizeidienst musste sich F einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen. Aufgrund der festgestellten Fehlsichtigkeit (links und rechts -1,75 Dioptrien) wurde F für den Polizeidienst als nicht geeignet beurteilt. Vom untersuchenden Polizeiarzt wurde F mitgeteilt, dass durch eine Augenlaseroperation die Eignung für den Polizeidienst erreicht werden könnte. Nach erfolgter Augenlaseroperat…ion wurde F in den Polizeidienst aufgenommen. In der Arbeitnehmerveranlagung beantragte F die durch die Operation verursachten Aufwendungen einkünftemindernd als Werbungskosten zu berücksichtigen. Werbungskosten sind „Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen“. Das Finanzamt verwehrte den Abzug als Werbungskosten, sondern setzte die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung an. Letztendlich landete der Fall vor dem Bundesfinanzgericht.
Das Bundesfinanzgericht vom 28.4.2017, GZ RV/5102231/2016, führte aus, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit Krankheiten nur dann als Werbungskosten in Betracht kommen, sofern es sich um typische Berufskrankheiten handelt (zB Staublunge eines Bergarbeiters) oder sie auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen sind. Die Augenlaseroperation erfülle diese Voraussetzungen nicht. Weiters komme nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts die Korrektur der (geringfügigen) Fehlsichtigkeit – vergleichbar dem Tragen einer Brille – vor allem im privaten Bereich zum Tragen und nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit.
Im Ergebnis versagte das Bundesfinanzgericht den Abzug der Augenlaseroperation als Werbungskosten. Allerdings können die Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich (idR nach Abzug eines Selbstbehalts in Abhängigkeit des Einkommens) geltend gemacht werden, sofern die Voraussetzungen (Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit und wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) erfüllt sind.
Autorin: Mag. Elisabeth Kendler, elisabeth.kendler@wtg.at
September 2017